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   VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154   

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https://dejure.org/2011,66219
VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154 (https://dejure.org/2011,66219)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154 (https://dejure.org/2011,66219)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - Au 6 K 11.30154 (https://dejure.org/2011,66219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanische Asylbewerberin; Rückkehrgefahr für ein Kleinkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    Die dargelegte Rechtsauffassung ergibt sich nunmehr auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007 (BVerwG 10 C 8.07).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    Für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer aus der Bevölkerungsmehrheit ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die mit den Verhältnissen im Raum Kabul vertraut sind oder dort über familiäre oder soziale Netzwerke verfügen, ist zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (so auch Sächs. OVG v. 23.8.2006, Az. A 1 B 58/06, juris, RdNr. 30; VG Schleswig-Holstein v. 15.3.2007, Az. 12 A 158/05, Urteilsabdruck S. 10, 18 f., beide zur Zumutbarkeit einer Tagelöhnertätigkeit im Baugewerbe).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • VG Schleswig, 15.03.2007 - 12 A 158/05

    Afghanistan, Kommunisten, DVPA, Mitglieder, Militär, Racheakte,

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    Für alleinstehende, junge und arbeitsfähige Männer aus der Bevölkerungsmehrheit ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die mit den Verhältnissen im Raum Kabul vertraut sind oder dort über familiäre oder soziale Netzwerke verfügen, ist zumindest die Möglichkeit gegeben, sich eine neue Existenz aufzubauen (so auch Sächs. OVG v. 23.8.2006, Az. A 1 B 58/06, juris, RdNr. 30; VG Schleswig-Holstein v. 15.3.2007, Az. 12 A 158/05, Urteilsabdruck S. 10, 18 f., beide zur Zumutbarkeit einer Tagelöhnertätigkeit im Baugewerbe).
  • VG Augsburg, 28.02.2011 - Au 6 K 09.30054

    Afghanischer Staatsangehöriger aus der Provinz Jawzjan; Unaufklärbarkeit des

    Auszug aus VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30154
    Eine solche extreme allgemeine Gefahrenlage ergibt sich für die Klägerin in Kabul - ein anderer Abschiebeort scheidet derzeit ohnehin aus (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 27.7.2010, S. 36) - nach Auswertung der vorliegenden, beigezogenen und bewerteten Auskünfte (vgl. dazu ausführlich z.B. VG Augsburg vom 28.02.2011 Az. Au 6 K 09.30054, juris).
  • VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 6 K 11.30153

    Rückkehrgefahr für eine afghanische Familie

    Zur Familie gehört ein weiteres Kleinkind, das am ... 2011 in der Bundesrepublik Deutschland geboren worden ist und für das ebenfalls ein Verfahren beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen Au 6 K 11.30154 anhängig ist.
  • VG Lüneburg, 27.11.2012 - 3 A 113/11
    Die Kläger gehören mit Blick auf die psychische Erkrankung der Klägerin zu 2. zu dem Kreis besonders schutzbedürftiger Personen, zu denen alleinstehende Frauen mit oder ohne Kindern, unbegleitete Minderjährige, behandlungsbedürftige kranke oder behinderte Menschen und alte Menschen zählen (vgl. VG Schleswig, Urteile vom 15.3.2007 -12 A 158/05-und vom 17.2.2011 -12 A 53/10-; VG Augsburg, Urteile vom 16.6.2011 - A u 6 K 11.30154 - und vom 11.10.2012 - Au 6 K 12.30100 - VG Göttingen, Urteil vom 20.9.2011 - 4 A 113/09 -, alle zitiert nach juris).
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